• trillian@feddit.org
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    2 months ago

    Gibt es Ausnahmen?

    Grundsätzlich dürfen Auto- und Motorradfahrer eine Fahrradstraße nicht befahren, außer es gibt Zusatzschilder. Zum Beispiel, wenn sie Anlieger sind oder einen Schwerbehinderten-Ausweis besitzen. Auch Lieferverkehr oder Taxen sind von dem Verbot befreit.

    Das steht zumindest in der Infobox im Artikel. Bin mir hier allerdings nicht sicher, wie sich Satz 2+3 auf Satz 1 beziehen

    • Successful_Try543@feddit.org
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      2 months ago

      Wenn keine Zusatzschilder angebracht sind, dürfen nur Fahrräder und E-Scooter eine Fahrradstraße befahren, auch Taxen nicht.

      Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet

      Anlage 2 Absatz 5 StVo

      Da für Lieferverkehr und die Post in § 35 Sonderrechte für Fußgängerzonen bestehen, könnte es sein, dass diese auch für Fahrradstraßen gelten.