Also nur um das einzuordnen. Es kommt eine Studie raus die zeigt dass viele Radfahrer in Schland sterben. Und es wird sofort nach härteren Alkoholregeln beim radfahren geschrien?
Fehlende Infrastruktur und Autofahrer die ihr Auto als Waffe verwenden werden einfach ausgelassen? Ja okay
Wie sind da denn die Daten von Unfällen am Lenker unter Alkoholeinfluss? Die Zahl von 441 hab ich in einer Pressemitteilung von statista gefunden. Da ist Alkohol aber nicht erwähnt. Die drei Hauptpunkte waren dort:
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Die Zahl der getöteten Radfahrenden nimmt gegen den Trend zu, bei Pedelec-Nutzenden ist der Anstieg besonders hoch
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Knapp zwei Drittel aller tödlich verunglückten Radfahrenden sind 65 Jahre oder älter
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An mehr als zwei Drittel der Fahrradunfälle mit Personenschaden sind weitere Verkehrsteilnehmende beteiligt, am häufigsten sind es Autofahrer/-innen
Ich will die Gefahr von Alkohol am Lenker hier nicht herunterspielen, aber die Argumentationskette im Artikel ist so für mich nicht schlüssig. Keine Zahl, die angibt, wieviele Fahrradfahrer einen veränderten Blutalkoholspiegel hatten - ob sie jetzt sich selbst oder andere verletzen oder gar vom Leben zum Tode bringen. Selbst wenn mehrere Faktoren zusammenfließen sollten (höheres Alter, E-Bike, Alkohol) hätte man hier doch wenigstens etwas an Daten zum Thema Alkohol bei Fahrradunfällen bringen können.
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In Deutschland starben demnach 441 Menschen, 45 mehr als noch zehn Jahre zuvor.
Und wieviele davon waren betrunken?
Alte Menschen krachen währenddessen weiter mit Autos in Dinge
Nettes Framing im Bild. Kasten Sterni ist jedenfalls nicht Horst, der aus der Kneipe kommt.
Bei uns in AT gibts für Radfahrer 0,8 Promille Grenze. Der Grund ist dass 0,8 Promille in der STVO steht, die 0,5 im Führerscheingesetz.
Ist in Deutschland ähnlich. Die 1,6 Promille kommen daher, dass das für Radfahrer die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit ist und somit eine Straftat nach § 316 StGB (Strafgesetzbuch). Die Grenze für PKW und Motorräder liegt bei 1,1 Promille, also ab da ist es eine Straftat, ab 0,5 Promille aber bereits eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz).



