• Zacryon@feddit.org
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    5 days ago

    Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

    74 Worte. Ein einziger Satz. Ich verstehe nicht, wie man die Schönheit der deutschen Sprache nicht zu schätzen wissen könnte.

    Hier als Haiku:

    Der Napf täuscht nur vor —
    geeignet, heimlich zu seh’n,
    verbot’ne Technik.

    • mech@feddit.org
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      7
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      5 days ago

      Naja, das Gesetz soll das Inverkehrbringen von Wanzen verhindern.
      Das hier ist keine Wanze, es ist ein Futterautomat. Wenn man dem nicht freiwillig WLAN-Zugriff gibt, funkt er nirgendwo hin. Und man kann das Ding auch nicht jemand Fremdem in die Wohnung stellen, um ihn heimlich abzuhören. Der würde sich wundern, warum da plötzlich ein Futterautomat steht.
      Das Gericht hat also nach dem Geist und Wortlaut des Gesetzes richtig entschieden.

  • sp3ctre@feddit.org
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    4 days ago

    Man könnte ja als Dritter einen Haustier-Haushalt besuchen, wo man mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht darüber aufgeklärt wird, dass der Futternapf prinzipiell Bild und Ton aufzeichnen kann.

    Und zum Thema Erwartbarkeit: Bei einem Alexa oder ähnlichem Schnickschnack wäre mir durchaus bewusster, dass da was aufgezeichnet wird. Ein Futternapf? Naja…

    Kann man an der Stelle vielleicht auch mal erwähnen: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/saugroboter-kamera-datenschutz-bilder-internet-1.6556827